Donnerstag, 29. März 2012

Haushaltshilfe gesucht? Die Haushaltshilfe anmelden über das Haushaltsscheckverfahren

Eine Haushaltshilfe im Privathaushalt wird gesucht, wenn man seine selbständige Arbeit gut entwickeln kann und sich auch Zeiten der Entspannung schaffen möchte. Wenn Kinder im Haushalt leben, oder pflegebedürftige Angehörige, sollte man die gemeinsam gestaltete Familienzeit nach den Haushaltsmitgliedern ausrichten. Auch die wöchentliche Arbeitszeit ist für freiberuflich Selbständige eigenständig zu begrenzen, Kraft und Zeit vernünftig einzuteilen ist nach einer anfänglichen Startphase mit verstärktem Einsatz eine gute Wahl. Das fällt manchmal gar nicht so leicht, deshalb ist der Kompromiss, eine Haushaltshilfe zu beschäftigen, eine Möglichkeit, einige Arbeiten zu delegieren.

Über das Haushaltsscheckverfahren eine Putzhilfe einstellen

Das Haushaltsscheckverfahren über die Minijobzentrale der Knappschaft Bahn See vereinfacht bürokratische Notwendigkeiten und schafft sofort eindeutige rechtliche Beschäftigungsgrundlagen. Mittels einer unkomplizierten Anmeldung über das Internet kann man einen Minijobber für Haushaltshilfe einstellen. Damit sind alle sozialversicherungsrechtlichen Aspekte geklärt, die geringen sozialversicherungsbedingten Aufwändungen für den Minijob zieht die Knappschaft per Einzugsverfahren vom Konto des Arbeitgebers ab. Ein Arbeitsvertrag für die Putzfrau ist wichtig, er regelt Urlaub, Lohnzahlungsmodalitäten, Stundenlohn für die Putzfrau und die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Der ausgezahlte Lohn darf eine Summe von 400 Euro im Monat nicht überschreiten, sonst ist eine Regelung über das Haushaltsscheckverfahren nicht möglich.

Schweigepflichtserklärung schützt die Privatsphäre

Eine Schweigepflichtserklärung der Haushaltshilfe schützt die Privatsphäre von allen Haushaltsmitgliedern. In der Pflege ist dies üblich, auch in großen Einrichtungen sind diese Formulare zu unterzeichnen, wenn ein Arbeitsverhältnis beginnt. Damit sind rechtliche Ansprüche bei der Weitergabe von vertraulichen Daten, ökonomischen Details oder privaten Themen umzusetzen.

Minijobs im gewerblichen Bereich

Eine Hilfe bei den gewerblichen Tätigkeiten kann man ebenso über die Minijobzentrale organisieren. Dies können Bürotätigkeiten sein oder die Erledigung von Behördengängen. Man muss auch in diesem Fall sich weder um die Abrechnung der Krankenversicherungsbeiträge noch um die Zahlungen zur Rentenversicherung kümmern. Der Abzug dieser sozialversicherungsbedingten Abgaben wird von der Knappschaft Bahn See berechnet, vom Konto abgebucht und dokumentiert. Die Abrechnung geht jedem Arbeitgeber per Post zu und wird nur abgehängt. Damit spart man sich Zeit für bürotechnische Abläufe.

Beschäftigung von Familienangehörigen im Minijob

Die Beschäftigung von Familienangehörigen im Minijob sollte mit einer Beratung der Knappschaft in Erwägung gezogen werden. Es muss eine klare Trennung zwischen üblicher Hilfe im Haushalt unter Angehörigen und der ausgeübten bezahlten Tätigkeit zu beobachten sein. Mit einer ausreichenden Begründung für die Einstellung eines Familienmitgliedes kann auch ein solches Beschäftigungsverhältnis umsetzbar sein.

Anmeldeverfahren online für Minijob

Das Anmeldeverfahren kann man online durchführen, man gibt die Daten von Minijobber und Arbeitgeber in das Formular ein und bekommt dann per Post drei Ausführungen der Anmeldung zugesandt, eines für den Minijobber, eines für die Bundesknappschaft und eines für den Arbeitgeber. Diese sind zu unterzeichnen und erhalten damit ihre rechtliche Gültigkeit. Unfallversicherung, Sozialversicherung und steuerrechtliche Belange sind mit diesem Verwaltungsakt einfach abgedeckt.

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